Reifenwissen
Schneeketten sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer dann zu verwenden, wenn es durch Verkehrsschilder angeordnet wird. Die Vorschrift gilt grundsätzlich auch für Allradfahrzeuge. Diese sind von der Schneekettenpflicht befreit, wenn es besonders ausgeschildert ist. Die Schneeketten müssen immer auf den Rädern der Antriebsachse montiert werden. In manchen Ländern besteht aufgrund der teilweise extremen Wetterlagen im Winter eine Mitführpflicht für Schneeketten.
Genaue Regelungen und Gesetze im europäischen Ausland, neben Österreich und der Schweiz, informieren Sie sich bitte gesondert bei den Behörden oder Automobilclubs des jeweiligen Landes.
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