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Reifenwissen
Abkürzung für "Allgemeine Betriebserlaubnis" des Fahrzeugs oder Zubehörs. Bei Anbauteilen (wie z.B. Alufelgen) mit ABE, kann in manchen Fällen auf eine TÜV-Eintragung verzichtet werden. Bei der Verwendung nicht freigegebener Leichtmetallfelgen, Stahlfelgen oder Reifen erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis und somit die Fahrzeugzulassung und der Versicherungsschutz. Die Betriebserlaubnis muss durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen wieder erteilt werden.